Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Juli 2026
| Kurzüberblick zur Terminabsage
Einzelne Termine können bis zum Beginn des zweiten vorhergehenden Werktags kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin. Die Einzelheiten und Beispiele finden Sie in § 6. |
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenstatus
(1) Anbieter ist english to go, Inhaberin Doreen Büschel, M.Sc., Voigtstraße 9, 10247 Berlin, E-Mail: kontakt@english-to-go.info, Telefon: 030 26 32 37 48.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Trainings-, Coaching-, Sprach- und Kommunikationsdienstleistungen von english to go. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit eine Regelung nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen bestimmt ist.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn english to go ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder in Informationsmaterialien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot von english to go fristgerecht annimmt, insbesondere durch Unterzeichnung des vorgesehenen Kundendaten- und Annahmeformulars, durch eindeutige Annahmeerklärung per E-Mail oder durch eine anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung.
(3) Für den Vertragsinhalt gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Angebotsannahme beziehungsweise Auftragsbestätigung und anschließend diese AGB.
(4) Verbraucher erhalten bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von diesen AGB unberührt.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Art, Umfang, Inhalte, Zielgruppe, Termine, Durchführungsform und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den ergänzenden Vereinbarungen.
(2) Die Leistungen werden als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung durchgeführt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt english to go die didaktische und methodische Ausgestaltung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der vereinbarten Lern- und Kommunikationsziele.
(3) english to go ist berechtigt, geeignete qualifizierte Trainerinnen oder Trainer einzusetzen und diese aus sachlichem Grund durch eine vergleichbar qualifizierte Person zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Ein bestimmter Lern-, Prüfungs-, Karriere- oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. english to go verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht zum Eintritt eines bestimmten Erfolgs.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Für Unternehmer werden Preise grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
(2) Bei Stundenpaketen ist der im Angebot ausgewiesene Gesamtpreis nach Rechnungsstellung und vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit vollständig zu zahlen. Der rechtzeitige Zahlungseingang ist Voraussetzung für den Leistungsbeginn, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Vorauszahlung ist die Vergütung für das gesamte verbindlich gebuchte Stundenpaket und keine Anzahlung auf einzeln und unabhängig voneinander buchbare Unterrichtseinheiten.
(4) Wird ausnahmsweise eine Ratenzahlung vereinbart, dient diese ausschließlich der Zahlungserleichterung. Sie begründet weder einzelne Monatsverträge noch ein monatlich kündbares Vertragsverhältnis.
(5) Für sonstige Leistungen ist die Vergütung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Zusätzliche Reise-, Raum-, Material- oder Prüfungsgebühren werden nur berechnet, wenn sie im Angebot oder nachträglich ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 5 Terminvereinbarung und Mitwirkung des Kunden
(1) Termine werden einvernehmlich vereinbart. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Termine innerhalb einer vereinbarten Laufzeit rechtzeitig anzufragen und die zur Durchführung erforderlichen Angaben bereitzustellen.
(2) Bei Firmen- und Gruppentrainings sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Teilnehmenden über Termine, Zugangsdaten und organisatorische Voraussetzungen informiert sind. Soweit der Auftraggeber Räume oder Technik bereitstellt, müssen diese für die vereinbarte Leistung geeignet sein.
(3) Änderungswünsche zu Inhalt, Dauer, Ort oder Teilnehmenden sind so früh wie möglich mitzuteilen. Ob und zu welchen Bedingungen sie umgesetzt werden können, richtet sich nach dem konkreten Aufwand und der Verfügbarkeit.
§ 6 Absage und Umbuchung einzelner Termine
(1) Ein vereinbarter Einzel-, Gruppen- oder Firmentermin kann kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, wenn die Mitteilung english to go spätestens bis zum Beginn des zweiten dem Termin vorausgehenden Werktags zugeht.
(2) Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von english to go in Berlin. Die Frist läuft jeweils bis zu der Uhrzeit, zu der der Termin beginnen soll.
| Beispiele zur Fristberechnung
Ein Termin am Montag um 10:00 Uhr muss spätestens am Donnerstag um 10:00 Uhr abgesagt werden. Ein Termin am Mittwoch um 15:00 Uhr muss spätestens am Montag um 15:00 Uhr abgesagt werden. Liegt dazwischen ein gesetzlicher Feiertag in Berlin, wird dieser bei der Berechnung nicht mitgezählt. |
(3) Bei einer späteren Absage, Umbuchung oder bei Nichterscheinen kann english to go die vereinbarte Vergütung verlangen. Angerechnet werden jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige, was english to go durch eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Zeit erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Schadensanspruch entstanden ist.
(4) Bei einem Firmentraining kann der Auftraggeber anstelle einer verhinderten Person eine andere geeignete Person aus demselben Unternehmen teilnehmen lassen, sofern Zeitpunkt, Dauer, Format und vereinbarter Leistungsinhalt unverändert bleiben und english to go rechtzeitig informiert wird.
(5) Findet ein Gruppentermin trotz Abwesenheit einzelner Teilnehmender statt, gilt die Leistung gegenüber dem Auftraggeber als erbracht. Die Abwesenheit einzelner Teilnehmender führt nicht zu einer Verringerung der vereinbarten Vergütung.
(6) Krankheit oder andere persönliche Verhinderungsgründe führen nicht automatisch zu einer kostenfreien kurzfristigen Absage. english to go kann in nachgewiesenen besonderen Härtefällen aus Kulanz eine Ersatzlösung anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 7 Online-Training und technische Voraussetzungen
(1) Online-Termine werden standardmäßig über Google Meet durchgeführt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden können auch andere geeignete Videokonferenzdienste eingesetzt werden.
(2) Der Kunde sorgt für eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät, aktuelle Software sowie funktionsfähige Audio- und gegebenenfalls Videotechnik. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
(3) Kann ein Termin wegen einer technischen Störung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht oder nicht vollständig stattfinden, gelten die Regelungen über kurzfristige Absage und Nichterscheinen entsprechend. Bei einer von english to go zu vertretenden technischen Störung wird die ausgefallene Zeit nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben.
(4) Aufzeichnungen, Transkriptionen, Screenshots oder automatisierte Zusammenfassungen eines Trainings sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung aller Beteiligten zulässig.
§ 8 Stundenpakete, Vertragslaufzeit und Nichtinanspruchnahme
(1) Ein Stundenpaket umfasst die im jeweiligen Angebot festgelegte Anzahl von Unterrichtseinheiten mit der dort angegebenen Dauer. Das Angebot weist außerdem den Gesamtpreis sowie den Beginn und das Ende des Nutzungszeitraums aus.
(2) Das Stundenpaket bildet einen einheitlichen befristeten Dienstleistungsvertrag. Die einzelnen Unterrichtseinheiten sind keine voneinander unabhängigen Einzelverträge.
(3) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Unterrichtseinheiten, spätestens jedoch mit Ablauf des im Angebot festgelegten Nutzungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(4) Eine ordentliche Kündigung des Stundenpakets während des vereinbarten Nutzungszeitraums ist ausgeschlossen. Die bloße Nichtteilnahme, die Nichtvereinbarung weiterer Termine oder die Mitteilung des Kunden, das Training nicht mehr fortsetzen zu wollen, beendet den Vertrag nicht.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Termine so rechtzeitig anzufragen und zu vereinbaren, dass sämtliche Unterrichtseinheiten innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums durchgeführt werden können. english to go stellt hierfür im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten angemessene Terminmöglichkeiten bereit.
(6) Nicht genutzte Unterrichtseinheiten verfallen mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums, wenn a) der Nutzungszeitraum im Angebot eindeutig angegeben war, b) english to go angemessene Terminmöglichkeiten angeboten hat und c) die Nichtinanspruchnahme aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung der nicht genutzten Unterrichtseinheiten.
(7) Die bloße Änderung persönlicher oder beruflicher Planungen, Zeitmangel, nachlassendes Interesse, ein Arbeitsplatzwechsel, Urlaub oder die Nichtvereinbarung weiterer Termine begründen für sich genommen keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung oder Erstattung.
(8) Verzögert sich die Durchführung aus einem von english to go zu vertretenden Grund, wird der Nutzungszeitraum entsprechend verlängert. Bei einer länger andauernden nachgewiesenen Erkrankung des Teilnehmenden kann english to go auf rechtzeitigen Antrag eine angemessene Verlängerung oder ein vorübergehendes Ruhen des Pakets vereinbaren.
(9) Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Beendigungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Stornierung des Gesamtauftrags, Kursabbruch und Vertragsbeendigung
(1) Bei einem befristeten Stundenpaket besteht außerhalb gesetzlicher Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- oder sonstiger Beendigungsrechte kein Anspruch des Kunden auf eine einseitige Stornierung oder vorzeitige Aufhebung des Vertrags.
(2) Stimmt english to go auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise einer einvernehmlichen Aufhebung vor Leistungsbeginn zu, kann english to go die bis dahin entstandenen Aufwendungen und den infolge der Vertragsaufhebung entstandenen Schaden verlangen. Ersparte Aufwendungen und ein tatsächlich erzielter oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
(3) Nach Leistungsbeginn beendet die Erklärung des Kunden, das Training abzubrechen oder nicht mehr teilnehmen zu wollen, den Vertrag nicht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keine weiteren Termine vereinbart oder vereinbarte Leistungen aus persönlichen Gründen nicht mehr in Anspruch nimmt.
(4) Bricht der Kunde die Nutzung des Stundenpakets ohne wirksame Vertragsbeendigung ab, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis grundsätzlich geschuldet. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall nicht allein wegen der Nichtinanspruchnahme verbleibender Unterrichtseinheiten zurückerstattet.
(5) Soweit english to go infolge der endgültigen Nichtinanspruchnahme Aufwendungen erspart oder die frei gewordenen Kapazitäten anderweitig verwendet, gelten die gesetzlichen Anrechnungsgrundsätze. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch besteht.
(6) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen.
(7) Im Fall einer wirksamen gesetzlichen Vertragsbeendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Vorauszahlungen für Leistungen, die aufgrund der wirksamen Vertragsbeendigung endgültig nicht mehr erbracht werden müssen, werden zurückerstattet, soweit english to go keine gesetzlichen Gegenansprüche zustehen.
§ 10 Absage durch english to go und höhere Gewalt
(1) Muss english to go einen vereinbarten Termin aus einem von english to go zu vertretenden oder sonstigen wichtigen Grund, insbesondere wegen Erkrankung der vorgesehenen Trainerperson, absagen, ist english to go berechtigt, eine entsprechend qualifizierte Ersatzperson einzusetzen oder mit dem Kunden einen Ersatztermin zu vereinbaren. Wird kein Ersatztermin innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums gefunden, verlängert sich der Nutzungszeitraum des Stundenpakets um einen angemessenen Zeitraum. Die ausgefallene Unterrichtseinheit bleibt dem Stundenkonto des Kunden vollständig erhalten. Eine anteilige Erstattung kommt nur in Betracht, wenn english to go die ausgefallene Leistung endgültig nicht mehr erbringen kann und auch eine Durchführung durch eine qualifizierte Ersatzperson oder innerhalb eines angemessen verlängerten Nutzungszeitraums nicht möglich ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(2) Kann eine Leistung wegen höherer Gewalt oder anderer von keiner Partei zu vertretender Ereignisse vorübergehend nicht erbracht werden, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Die Parteien werden sich um eine zumutbare Ersatzlösung, insbesondere einen Ersatztermin oder eine Online-Durchführung, bemühen.
(3) Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann sie den betroffenen Leistungsteil kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für endgültig nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15.
§ 11 Trainingsunterlagen und Nutzungsrechte
(1) Von english to go bereitgestellte Unterlagen, Übungen, Präsentationen, Aufzeichnungen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für den vereinbarten persönlichen beziehungsweise unternehmensinternen Trainingszweck zu nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an nicht teilnehmende Dritte, Bearbeitung zu kommerziellen Zwecken oder Nutzung zur Durchführung eigener Trainings ist ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet.
(3) Stellt der Kunde eigene Materialien bereit, versichert er, dass deren Verwendung im Training keine Rechte Dritter verletzt, und räumt english to go die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte für die Vertragsdurchführung ein.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) english to go behandelt nicht offenkundige geschäftliche, persönliche und organisatorische Informationen, die im Rahmen des Auftrags bekannt werden, vertraulich. Entsprechendes gilt für den Kunden hinsichtlich nicht öffentlicher Geschäfts- und Trainingsinformationen von english to go.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 13 Datenschutz
(1) english to go verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Terminorganisation, Kommunikation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten enthält die gesonderte Datenschutzinformation für Kunden, Interessenten, Ansprechpersonen und Teilnehmende.
(2) Übermittelt ein Auftraggeber Daten von Teilnehmenden oder anderen Ansprechpersonen, stellt er sicher, dass die Übermittlung rechtmäßig erfolgt und nur die für den Auftrag erforderlichen Daten übermittelt werden. english to go stellt den betroffenen Personen die Datenschutzinformation spätestens bei der ersten direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung.
(3) Eine Verarbeitung für freiwillige Zwecke, etwa einen Newsletter, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit eine solche erforderlich ist.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Über Inhalt und Ausübung wird der Verbraucher gesondert belehrt.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass english to go vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
(3) Die Regelungen dieser AGB schränken das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ein.
(4) Nach Ablauf einer ordnungsgemäß in Gang gesetzten Widerrufsfrist kann der Verbraucher den Vertrag nicht mehr nach den gesetzlichen Vorschriften über das Verbraucherwiderrufsrecht widerrufen. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben davon unberührt.
§ 15 Haftung
(1) english to go haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleiben außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und eine ausdrücklich übernommene Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet english to go nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von english to go.
(4) english to go haftet nicht für Störungen, die ausschließlich aus der technischen Ausstattung, Internetverbindung oder Systemumgebung des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, soweit english to go die Störung zu vertreten hat oder eine Haftung nach den vorstehenden Absätzen besteht.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
(1) english to go ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Änderungen und Textform
(1) Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen und der gesetzliche Vorrang individuell ausgehandelter Abreden bleiben hiervon unberührt.
(2) Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für künftig geschlossene Verträge. Für einen laufenden Vertrag werden Änderungen nur wirksam, wenn sie mit dem Kunden vereinbart werden oder eine gesetzlich zulässige Änderungsklausel im Einzelfall eingreift.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
