Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2020
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen zwischen Doreen Büschel, english to go (im Folgenden auch Anbieter genannt) und den Auftraggebern, für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, und zwar auch dann, wenn bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
Jeder Auftrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Kunde diese an.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn der Anbieter sie ausdrücklich anerkannt hat.
Jeder Auftrag wird erst nach einer verbindlichen, schriftlichen Bestätigung durch den Kunden ausgeführt. Bestätigungen können sowohl per Email als auch schriftlich beim Anbieter eingehen.
§2 Leistungen
Gegenstand der Leistungen sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen, welche durch Auftragsbestätigung und Rechnung spezifiziert werden.
§3 Träger
Träger aller Sprachdienste ist english to go, vertreten durch Doreen Büschel.
§4 Datenschutzhinweise
Kunden von english to go erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten einverstanden. Die Daten werden von english to go ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet; eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
§5 Zahlungsmodalitäten
Kursgebühren sind im Voraus zu entrichten. Nach Auftragserteilung erfolgt die Rechnungsstellung. Zahlungsziel ist maximal 2 Wochen ab Erhalt der Rechnung. Nach erfolgtem Zahlungseingang des gesamten Betrages per Überweisung können verbindliche Termine vereinbart werden. Ratenzahlung wird auf Anfrage gewährt und unterliegt folgenden Bedingungen:
Zahlung in zwei Raten: Die erste Rate ist vor Kursbeginn und die zweite Rate zu Beginn des zweiten Monats des Kurses zu zahlen.
Zahlung in drei Raten: Die erste Rate ist vor Kursbeginn, die zweite Rate zu Beginn des zweiten Monats und die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats des Kurses zu zahlen.
§6 Berechnung der Stunden, Absage von Terminen
a) Einzeltraining
Berechnet werden nur tatsächlich genommene Stunden. Terminabsage ist möglich bis zu 48 Werktags-Stunden vor dem Termin. Sollte ein Termin weniger als 48 Werktags-Stunden vor Beginn abgesagt werden, wird er in voller Höhe berechnet.
Im Fall von Firmentrainings sind vereinbarte Termine grundsätzlich kostenfrei auf andere Mitarbeiter übertragbar, sofern die ursprünglich vereinbarte Unterrichtszeit unverändert bleibt.
Eine Veränderung der Unterrichtszeit, bzw. -dauer ist nur bis zu 48 h vor Terminbeginn möglich.
b) Gruppentraining
Termine werden mit einem Vorlauf von 2 Wochen vereinbart. Kurzfristigere Terminvereinbarungen sind nach Ermessen durch english to go möglich.
Sofern Termine seitens des Kunden abgesagt werden müssen, muss die Absage nachweislich spätestens 48 Werktags-Stunden vor dem Termin schriftlich bei english to go eingegangen sein. Sollte ein Termin weniger als 48 Werktags-Stunden vor Beginn abgesagt werden, wird er in voller Höhe berechnet.
Wenn ein einzelner Teilnehmer seine Teilnahme an einem bestimmten Termin eines Gruppentrainings absagt und der Unterricht trotzdem stattfindet, weil alle anderen Teilnehmer zusagen bzw. nicht absagen, wird dieser Einzeltermin in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Absagen von mehr als 48 Werktags-Stunden vor dem Termin. Sollte eine Gruppe gemeinsam die rechtzeitige Absage vereinbaren und dies auch jeder einzelne Teilnehmer kommunizieren (auch mündlich gegenüber dem Trainer), so ist eine Verschiebung bzw. Erstattung des Termins möglich, liegt aber im Ermessen von english to go. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz oder Erstattung entsteht hierdurch nicht.
§7 Krankheit – Einzel- und Gruppentrainings
Wenn der Kunde krank ist, wird er gebeten, nicht zum Unterricht zu erscheinen, um eine Ansteckung von Trainern und anderen Kursteilnehmern zu vermeiden. Sollte er dennoch zum Unterricht erscheinen, hat der Trainer das Recht, dem Kunden die Teilnahme am Unterricht zu untersagen. Dadurch erhält der Kunde nicht das Recht, eine Rückerstattung oder Nachholung des Unterrichts zu verlangen. english to go bietet jedoch die Möglichkeit, im Falle von Einzeltraining den Unterricht alternativ in Form eines Video-Chats oder Telefonates abzuhalten. Dies gilt besonders für den Fall, wenn der Kunde wegen Krankheit kurzfristig absagen muss und dadurch nicht mehr die Möglichkeit einer rechtzeitigen Absage innerhalb von wenigstens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn hat. Falls der Kunde das Angebot eines Video-Chats oder Telefonates ablehnt, verfällt also die gebuchte Stunde sofern sie nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt wurde.
§8 Absage durch Kursleiter
Der Kursleiter kann aus verschiedenen Gründen einzelne Stunden absagen, auch kurzfristig. Falls ein Trainer/Kursleiter ausfällt, versuchen wir unser Bestes, um auch kurzfristig einen anderen Trainer zu organisieren. Der Teilnehmer ist dadurch jedoch nicht berechtigt, den Kurs abzubrechen und gezahlte Gebühren zurückzuverlangen. Sollte ein Termin durch unser Verschulden ausfallen, wird dieser Termin nicht berechnet und ein kostenpflichtiger Ersatztermin angeboten.
§9 Kursdauer/ Gültigkeit der Stundenpakete – Einzeltraining
Jeder Einzeltrainingskurs unterliegt einer begrenzten Gültigkeit. Diese beginnt mit dem ersten Termin des Einzeltrainings und endet abhängig vom Umfang des gebuchten Kurses:
10-Stunden-Kurs – 3 Monate
20-Stunden-Kurs – 6 Monate
30-Stunden-Kurs – 9 Monate
40-Stunden-Kurs – 12 Monate
Sollten nach Ablauf der Kursdauer ungenutzte Stunden verbleiben, gilt das Stundenpaket als genutzt und dessen Leistung verfällt und kann nicht mehr abgerufen werden.
§10 Inhalt und Dauer des Unterrichts
Die Dauer der Trainingseinheiten wir individuell und im Voraus während der Terminvereinbarung abgestimmt. Nachträgliche Änderungen sind nur bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich. Im Nachhinein gekürzte Trainingsdauer wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Inhalt des Trainings ist individuell zwischen Anbieter und Auftraggeber abzustimmen. Hier ist eine Änderung stets möglich, wobei dies schriftlich (auch per Email) vom Auftraggeber kundzutun ist.
§11 Rücktritt vom Vertrag
a) Privatkunden
Sollte ein Kurs in Auftrag gegeben werden (Auftragsbestätigung liegt vor) bzw. eine Rechnungsstellung bereits erfolgt sein und der Privatkunde wünscht vor Beginn des Unterrichts einen Rücktritt vom Kurs, so hat english to go Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:
- bis vier Wochen vor auftragsbestätigten Unterrichtsbeginn 10% des Rechnungsbetrages
- bis zwei Wochen vor auftragsbestätigten Unterrichtsbeginn 50% des Rechnungsbetrages
- bis sieben Tage vor auftragsbestätigten Unterrichtsbeginn 80% des Rechnungsbetrages
- danach 100% des Rechnungsbetrages
b) Geschäftskunden
Sollte ein Kurs in Auftrag gegeben werden (Auftragsbestätigung liegt vor) bzw. eine Rechnungsstellung bereits erfolgt sein, gilt der Kurs als verbindlich gebucht.
Ein Rücktritt vom Kurs aufgrund von Umständen, die nicht durch english to go zu verschulden sind, ist bei Geschäftskunden grundsätzlich nicht möglich. Eine Entschädigung oder Rückzahlung von nicht erbrachter Leistung seitens english to go ist nicht möglich.
§12 Abbruch des Unterrichts
a) Privatkunden
Sollte ein Kurs bereits begonnen worden sein und der Kunde wünscht einen Abbruch der Leistungserbringung aufgrund von durch english to go nicht zu vertretenden Gründen, so liegt es im Ermessen von english to go, ob die Zahlung von nicht erteiltem Unterricht an den Kunden zurückerstattet wird. Im Falle einer Einigung mit dem Kunden hinsichtlich des Abbruchs hat english to go das Recht, über die Höhe der Rückerstattung frei zu entscheiden sowie eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 200 Euro netto einzubehalten.
b) Geschäftskunden
Der Abbruch des gebuchten Kurses aufgrund von Umständen, die nicht durch english to go zu verschulden sind, ist bei Geschäftskunden grundsätzlich nicht möglich. Eine Entschädigung oder Rückzahlung von nicht erbrachter Leistung seitens english to go ist nicht möglich.
§13 Haftung – Schadensersatzansprüche
english to go haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Störungen und sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Hindernisse entstehen.
§14 Änderungsvorbehalt
english to go ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. english to go wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden
§15 Wirksamkeit, Zusatzvereinbarungen, Salvatorische Klausel
Trifft der Kunde mit english to go Vereinbarungen, die von den AGBs abweichen oder vereinbart der Kunde Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu den getroffenen Vereinbarungen, so bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Falle richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
§16 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und alle weiteren Geschäftsverbindungen zwischen english to go und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Berlin, Deutschland.
Verantwortlich für den Inhalt
english to go, Einzelunternehmen
Inhaberin: Doreen Büschel, Voigtstr. 9, 10247 Berlin
0176-24565867, kontakt(at)english-to-go.info
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE257670362